Privat versichert oder beihilfeberechtigt
Ihre Leistungen werden individuell und indikationsbezogen nach der GOÄ abgerechnet. Die Rechnung reichen Sie anschließend bei Ihrer privaten Krankenversicherung und/oder der Beihilfe ein.
Wie viel davon erstattet wird, richtet sich nach Ihrer Versicherungsart und Ihrem Tarif.
- Abrechnung nach GOÄ, auf Ihren Fall bezogen
- Rechnung geht direkt an Sie
- Erstattung je nach Tarif durch PKV und Beihilfe